AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elkan GmbH (Stand Oktober 2021), Eupener Str. 70, 40549 Düsseldorf, AG Düsseldorf HRB 19035, vertreten durch Herrn Hans Elkan.

I. Allgemeines

  1. Für die Leistungen der Elkan GmbH gegenüber Verbrauchern als Auftraggeber gelten die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Verbraucher in diesem Sinne sind diejenigen Personen, die den Vertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Gegenüber Unternehmen gelten ausschließlich die VOB/B in ihrer jeweils zum Vertragsschluss aktuell gültigen Fassung.
  2. Es sollen ausschließlich diese AGB der Elkan GmbH gelten. Etwaigen abweichenden ABG des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Sämtliche Vereinbarungen sollen in Schriftform erfolgen.

II. Angebote, Entwürfe und Genehmigungen

  1. Angebote der Elkan GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Sofern ein schriftliches Angebot der Elkan GmbH vorliegt, ist dieses für eine Dauer von 14 Tagen bindend.
  2. Angaben zu Farben, Gewichten oder Maßen sind annähernd farb-gewichts-oder maßgenau. Es können sich handelsübliche Abweichungen im Einzelfall ergeben, diese gelten vertragsmäßig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber verbindliche Farben, Maße oder Gewichte bezeichnet hat.
  3. Sämtliche Rechte an Angebote, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen stehen ausschließlich der Elkan GmbH zu. Diese Dokumente dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
  4. Das etwaige Erfordernis öffentlich-rechtlich sowie sonstiger Genehmigungen ist durch den Auftraggeber zu prüfen und ggfs. einzuholen.

III. Preise

  1. Die von der Elkan GmbH angebotenen Preise gelten ausschließlich für das jeweilige Angebot.
  2. Durch unvorhersehbare Komplikationen auftretende Mehrstunden sind gesondert zu vergüten. Die Elkan GmbH wird den Auftraggeber hierzu rechtzeitig informieren.
  3. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas oder Wasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  4. Die Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer, sofern nicht abweichend angegeben.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber gerät mit Ablauf des 14. Tages nach Zustellung der Rechnung in Verzug, sofern auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  2. Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung und/oder Aufrechnung nicht berechtigt.

V. Ausführung

  1. Für den Beginn der Arbeiten gelten zwischen der Elkan GmbH und dem Auftraggeber individuell vereinbarte Termine. Etwaige erforderliche Genehmigungen sind bis zu diesem Zeitpunkt einzuholen.
  2. Der Auftraggeber hat die Elkan GmbH vor Beginn der Arbeiten auf mögliche besondere Gefahren begründete Umstände am Aufführungsort hinzuweisen.

VI. Abnahme und Gefahrübergang

  1. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf ihn über.
  2. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

VII. Sachmängel und Verjährung

  1. Mit Abnahme des Werkes verjähren Ansprüche des Auftraggebers innerhalb eines Jahres, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Elkan GmbH oder deren gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungshilfen. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt die verkürzte Verjährungsfrist auch bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
  2. Sachmängel, die durch eine falsche Bedienung oder üblicher Abnutzung entstanden sind, begründen keinen Beseitigungsanspruch und sind gesondert zu vergüten.

VIII. Versuchte Instandsetzung, Aufwendungsersatz

  1. Wird die Elkan GmbH mit der Instandsetzung eines bereits bestehenden Objektes/Werkes beauftragt und kann diese Reparaturarbeiten nicht durchführen, weil der Auftraggeber den Zugang zum Objekt am vereinbarten Termin nicht gewährt oder der Fehler trotz Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln und Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll behoben werden kann, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, der Elkan GmbH die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
  2. Die Pflicht zum Aufwendungsersatz gilt für die Beseitigung von Sachmängeln entsprechend.

IX. Haftung

  1. Für Schäden, die keine Sachmängel des Werkes darstellen, haftet die Elkan GmbH nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder seinen Erfüllungshilfen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch bei einfach Fahrlässigkeit des Vorliegens von Mängeln, die sie arglistig verschwiegen hat, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkvertragsgegenstandes, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Deliktrecht.
  2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadenersatz der Elkan GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

X. Eigentumsvorbehalt

Die Elkan GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Gegenständen und Waren bis zum vollständigen Zahlungseingang des Rechnungsbetrages vor.

XI. Schriftform

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Abweichend hiervon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen möglich, sofern diese Individualabreden im Sinne des § 305 BGB darstellen.

XII. Datenschutz

Personenbezogene Daten von Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

 

AGB als PDF zum Download